Kundmachung

gemäß § 5 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 (GSchG) wird am

Montag, 13. Mai 2024, 09:00 Uhr

Meldeamt – Tür-Nr. 04, Rathaus, Hauptplatz 24, 8430 Leibnitz,

das Verzeichnis der ausgewählten Personen für die Jahre 2025 – 2026 aus dem Wählerverzeichnis der Stadtgemeinde Leibnitz (Zufallsverfahren) erstellt.