Förderung von Solaranlagen und Balkonkraftwerke

WICHTIG: Vor Errichtung ist das Formular „meldepflichtiges Bauvorhaben“ (siehe Download) auszufüllen und samt Skizze bei der Abteilung Baurecht & Umwelt einzureichen.

Ab 2024 gibt es keine Förderung für Photovoltaikanlagen aufgrund des Entfalls der Mehrwertsteuer durch den Bund.

Solaranlagen werden mit pauschal € 150,00 sowie Balkonkraftwerke pauschal mit € 50,00 gefördert. (Anträge siehe Download).

 

Weitere Informationen zu diesem Thema

Baurechtsabteilung der Stadt Leibnitz
Grazer Straße 118 | 8430 Leibnitz

Tina Muchitsch
T. +43 3452 82423-126
M. [email protected]