e-Zustellung

Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deshalb bieten Ihnen künftig die Möglichkeit, Briefsendungen1) der Gemeinde per E-Mail oder über ein zentrales elektronisches Postfach (Mein Postkorb) zu erhalten.

Dieses kostenlose Service hilft Geld zu sparen und entlastet die Umwelt! Gerne laden wir auch Sie ein, diesen Dienst künftig in Anspruch zu nehmen.

Dazu ist es notwendig, dass Sie sich online über unser Anmeldeformular für diesen Dienst anmelden und uns damit die Zustimmung zur elektronischen Übermittlung Ihrer Dokumente erteilen. 2)

Um auch die Sendungen anderer Gemeinden oder Behörden elektronisch erhalten zu können, auch in Form von nachweislichen Sendungen (RSa/RSb), können Sie sich als BürgerIn auf der Seite www.oesterreich.gv.at oder über das App „Digitales Amt“ für den Service „Mein Postkorb“ registrieren. Auf dieser Seite bzw. in dieser App werden auch noch weitere Services von Behörden angeboten (Wahlkarte beantragen, Volksbegehren unterstützen, Wohnsitzänderung durchführen). Unternehmen steht das Service „Mein Postkorb“ via www.usp.gv.at zur Verfügung.

Wie funktioniert die e-Zustellung?

Die Stadtgemeinde Leibnitz übermittelt das Schreiben an den Zustellservice. Dieser kontrolliert im ersten Schritt, ob der Adressat im Teilnehmerverzeichnis von oesterreich.gv.at vorhanden ist. Wenn ja, wird das Schreiben (auch RSa/RSb) über "Mein Postkorb" zugestellt.

Ist der Adressat nicht im Teilnehmerverzeichnis gelistet wird überprüft, ob eine E-Mail-Adresse samt Zustimmung zur e-Zustellung vorhanden ist. Ist dies der Fall, wird das Schreiben - sofern nicht RSa oder RSb - mittels "registered Mail" zugestellt. Das bedeutet, es wird ein E-Mail mit einem Link zum Dokument an den Adressaten übermittelt.

Wird dieser Link innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht aufgerufen und somit das Dokument nicht abgeholt bzw. der Adressat findet sich nicht im Teilnehmerverzeichnis von "Mein Postkorb" oder hat keine E-Mail-Adresse für die e-Zustellung hinterlegt, wird das Dokument automatisiert gedruckt und auf dem Postweg zugestellt.

Sie benötigen weitere Informationen?

Wenn Sie weitere Fragen, Anregungen oder Wünsche zur e-Zustellung haben, so wenden Sie sich bitte an unser Team unter [email protected].


Anmeldung zur e-Zustellung

von der Abgaben- bzw. Gebührenvorschreibung

1) Ab dem 4. Quartal 2020 startet die digitale Zustellung mit der Versendung von Abgabenvorschreibungen und wird sukzessive auf weitere Arten von Sendungen ausgebaut.

2) Die dabei erfassten Daten werden ausschließlich zum Zweck Ihrer Identifikation und zur Ergänzung (z.B. E-Mailadresse) verwendet. An externe Dienstleister werden Ihre Daten (Name, Adresse, E-Mail) nur im Anlassfall (Briefversand) übermittelt. Die übermittelten Daten werden beim Dienstleister nach 90 Tagen wieder automatisch gelöscht. Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch bleibt von dieser Einwilligung unangetastet.