Beisetzung von Urnen

Urnen müssen auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beigesetzt werden. Möchten sie eine Urne außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beisetzen oder verwahren, müssen sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Bewilligung stellen. Die Behörde erteilt die Bewilligung, wenn die Beisetzungs- bzw. Verwahrungsart nicht gegen den Anstand und die guten Sitten verstößt. Wird die Urne verwahrt und nicht beigesetzt, ist durch Auflagen ein pietätvoller Umgang mit der Urne sicherzustellen, sofern nicht bereits im Antrag entsprechende Vorkehrungen glaubhaft gemacht werden.

Den Antrag finden Sie nachstehend sowie am Seitenende unter Formulardownload.

-> Antrag Urnenaufbewahrung

 

 

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Roswitha Poßnitz
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