Neue Vergaberichtlinie für Gemeindewohnungen

Die Stadtgemeinde Leibnitz besitzt ungefähr 250 Wohnungen, die sie an Leibnitzer Bürgerinnen und Bürger je nach Verfügbarkeit vermieten kann.

Mit 01.04.2021 tritt eine neue Richtlinie für die Vergabe von Gemeindewohnungen durch die Stadtgemeinde Leibnitz in Kraft. Gleichzeitig treten damit alle bisherigen Wohnungszuweisungs- bzw. Wohnungsvergaberichtlinien außer Kraft.