ARCHIV: Coronameldungen bis 3.11.2020

Dies ist das Archiv der Coronameldungen bis 3.11.2020.

Neue Anzeige der Coronameldungen

Aus technischen Gründen sind ab dem 4.11.2020 die coronabezogenen Meldungen der Stadtgemeinde Leibnitz unter www.leibnitz.at/coronavirus neu gestaltet! Dieses Seite dient nur noch als Archiv!


Verschärfte Coronamaßnahmen ab 25. Oktober 2020 // 0:00 Uhr

Das Gesundheitsministerium hat nach Regierungsabstimmung nun die am Montag von der Bundesregierung präsentierten neuen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus rechtlich verankert:

Inkraftreten

Die Regelungen treten mit Sonntag, 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr, in Kraft. Jene Bestimmungen, die auf die Bestellung von COVID-19-Beauftragten, Präventionskonzepte und die Anzeigepflicht von Veranstaltungen abstellen, sind ab 1. November 2020 rechtskräftig. Das Aus für die Gesichtsvisiere kommt nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist mit 7. November 2020.

Schutz durch mehr und besseren MNS

Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (etwa eine unterirdische Passage) ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS, Maske) zu tragen. Auch bei Veranstaltungen, sowohl indoor als auch outdoor, mit zugewiesenen Sitzplätzen muss – auch am Sitzplatz – ein MNS getragen werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss künftig eng anliegen. Damit wird klargestellt, dass Gesichtsschilder oder Kinnvisiere nicht als Mund-Nasen-Schutz gelten.

Schutz durch verpflichtenden Mindestabstand

Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Betreten von öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen kommt dazu noch die Verpflichtung, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS, Maske) zu tragen.

In der Verordnung sind auch mehrere Ausnahmen von der Abstandsplicht festgelegt:

Unter anderem gilt die 1 Meter Abstandsregel nicht:

  • zwischen Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben,
  • innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs Personen, plus maximal sechs minderjähriger Kinder (bis 18 Jahre),
  • zwischen Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen.

Im Flugzeug sowie im öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Mindestabstand von einem Meter in Ausnahmefällen unterschritten werden. Daher ist hier der MNS auch verpflichtend.

Mit der Novelle wird auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen sowie deren Verbindungsbauwerken verpflichtend.

Wer sich künftig bei Kontrollen darauf beruft, aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen zu können, muss dies durch eine Bestätigung eines in Österreich zur Berufsausübung berechtigten Arztes, einer Ärztin nachweisen.

Neue Schutzregeln in der Gastronomie

Für die Gastronomie werden die maximalen Gruppengrößen auf sechs Personen indoor (plus maximal sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird) und auf maximal 12 Personen outdoor (plus maximal sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird) verringert.

Hat ein Gastronomiebetrieb mehr als 50 tatsächlich zur Verfügung stehende Sitzplätze, ist ab dem 1. November 2020 ein Präventionskonzept vorgeschrieben. Auch muss ein COVID-19-Beauftragter oder Beauftragte bestellt werden. Zudem dürfen Speisen und Getränke mit Ausnahme von Imbissständen, Märkten und Gelegenheitsmärkten ausschließlich im Sitzen konsumiert werden.

Neu ist zudem, dass nach der Sperrstunde alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht konsumiert werden dürfen. Das gilt auch für Tankstellenshops mit Gastronomielizenz sowie für Imbissstände.

Neue Schutzmaßnahmen im Veranstaltungs- und Sportbereich

Für Veranstaltungen werden TeilnehmerInnenzahlen deutlich verringert:

  • sechs Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze in geschlossenen Räumen plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber diesen anwesende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen.
  • 12 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze im Freien plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen Aufsichtspflichten bestehen.
  • 1.000 Personen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen.
  • 1.500 Personen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien.

Grundsätzlich sind mehrere Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (wie etwa Sportkurse) an einem Veranstaltungsort möglich, wenn die Höchstzahlen von sechs (indoor) bzw. 12 TeilnehmerInnen (outdoor) eingehalten werden und etwa eine klare räumliche Trennung oder zeitliche Staffelung erfolgt, durch die eine Durchmischung der beiden Gruppen ausgeschlossen ist.

 Auch Essen und Trinken bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen werden eingeschränkt: Im Rahmen der Veranstaltungen gilt ein Verbot der Ausgabe von Speisen und Getränken (mit Ausnahme von Wasser), jedoch gibt es davon zwei Ausnahmen:

  1. Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, gelten die normalen Gastronomieregeln.
  2. Wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden, dürfen Speisen und Getränke am Sitzplatz verabreicht werden – insofern gibt es hier eine Servierpflicht.

Für Veranstaltungen mit über sechs Personen in geschlossenen Räumen und mit über 12 Personen im Freien ist ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.  Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage des Präventionskonzepts anzuzeigen.

Ebenfalls neu geregelt werden in der Novelle künstlerische Darstellungen. Im Amateurbereich dürfen künftig nur noch sechs Personen indoor und 12 Personen outdoor teilnehmen. Im Profibereich besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts. Übersteigt die Anzahl der TeilnehmerInnen 50 indoor und 100 outdoor, ist darüber hinaus ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.

An Begräbnissen dürfen künftig bis zu 100 Personen teilnehmen. 

Die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes wird auch bei der Sportausübung als Grundsatz wiedereingeführt. Ausgenommen davon sind Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, sowie bei kurzfristig sportarttypischen Unterschreitungen (z.B. beim Überholen bei Laufsportveranstaltungen). Ebenso ausgenommen sind erforderliche Sicherheits- und Hilfeleistungen vor allem durch TrainerInnen (etwa Sicherung beim Klettern).

Besondere Schutzvorkehrungen für Alten-, Pflege- und Behindertenheime

Beim Betreten von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen gilt für BewohnerInnen in allgemein zugänglichen und nicht zum Wohnbereich gehörenden Bereichen, für BesucherInnen und MitarbeiterInnen eine Verpflichtung zum Tragen eines MNS. Ausgenommen sind BewohnerInnen, denen es aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann, diese Vorgaben einzuhalten.

Zudem wird ausdrücklich festgelegt, dass Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung sowie zur Begleitung kritischer Lebensereignisse jedenfalls zu ermöglichen sind.

Jeder Betreiber und jede Betreiberin von Alten- Pflege und Behindertenheimen hat basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Darin enthalten sein müssen u.a. auch Besuchsregelungen (Anzahl der BesucherInnen, Häufigkeit, Dauer, verpflichtende Voranmeldung von Besuchen und Gesundheitschecks beim Betreten sowie die Teilnahme an Screening-Test-Programmen nach dem Epidemiegesetz).

Umfassende Screeningtestungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind durchzuführen.

Bei allen Schutzmaßnahmen, die der Heimbetreiber vorsieht, ist besonders darauf zu achten, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und unzumutbare Härtefälle vermieden werden.

Quelle: Gesundheitsministerium, Link


Informationen zur GR-Wahl 2020

Sie finden alle wichtigen Informationen zur GR-Wahl 2020 unter www.leibnitz.at/wahlen

Zusätzlich dürfen wir Sie hier über die Maßnahmen informieren, die getroffen werden, um einen reibungslosen und sicheren Urnengang zu gewährleisten:

28. Juni Gemeinderatswahl: Gesundheit und Sicherheit stehen an oberster Stelle

Zwei sichere Möglichkeiten zur Stimmabgabe: Weg zur Wahlkabine oder Briefwahl

Aufgrund der COVID-19-Krise wurde die Gemeinderatswahl auf Sonntag, 28. Juni verschoben. Damit diese sicher durchgeführt werden kann, hat die Stadtgemeinde Leibnitz eigene Sicherheitsmaßnahmen gesetzt. Das Land Steiermark hat unter Einbindung des Steirischen Städtebundes zusätzlich eine eigenen Hygieneleitfaden erarbeitet. 

Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen im Wahllokal bzw. der Wahlkabine

Bgm. Helmut Leitenberger: „Nach wie vor ist es mein oberstes Ziel bei der Gemeinderatswahl eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Hier stellt uns die Covid-19-Krise vor völlig neue Herausforderungen. In der Stadtgemeinde haben wir deshalb Gesundheitsmaßnahmen erarbeitet, damit die Wahl für unserer Bevölkerung sicher ist. Durch einen Info-Brief wird die Bevölkerung noch genau über alle Maßnahmen informiert.“

  1. Größer Wahllokale um den Sicherheitsabstand einhalten zu können
  2. Getrennter Ein- und Ausgang in Wahllokalen (wenn notwendig)
  3. Desinfektionsmittel in allen Wahllokalen
  4. Eigene Kugelschreiber, wenn kein eigener mitgenommen wird
  5. Handschuhe für die Wahlleiter zur Übergabe des Stimmzettels
  6. Regelmäßige Lüftung der Wahllokale
  7. Gesichtsvisiere/Schutzmasken für die Wahlbeisitzer
  8. Regelmäßige Reinigung des Pultes in der Wahlkabine

Die zweite sicherer Möglichkeit, Ihre Stimme bei der Gemeinderatswahl abzugeben, ist die Wahl über eine Wahlkarte.

Wie kommen Sie zu Ihrer Wahlkarte?
  1. Im Rathaus schriftlich anfordern (bis 24. Juni) oder persönlich abholen (bis 26. Juni).
  2. Oder auf www.wahlkartenantrag.at online bestellen (bis 24. Juni). Ihre Wahlkarte wird per Post zugestellt.
  3. Für Fragen rund um die Briefwahl kann sich die Bevölkerung direkt an die Stadtgemeinde Leibnitz unter der Telefonnummer 03452 / 824 23-121 oder 137 wenden

Leitenberger bittet die Bevölkerung abschließend vom Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Geben Sie bitte Ihre Stimme bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl am 28. Juni ab. Es geht um die Zukunft unserer schönen Stadt Leibnitz – Ihrem engsten Lebensumfeld. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, weiter notwendigen Maßnahmen zu setzen, um als Stadtgemeinde diese Gesundheitskrise bestmöglich zu überstehen und in keine Sozial- und Wirtschaftskrise zu schlittern.“


Aktuelle Informationen: Stadtbibliothek & Sportanlagen

Montag, 18.5.2020 // 15:00 Uhr

Stadtbibliothek Leibnitz

In diesen Minuten endet eine lange Durststrecke für unsere Bücherfans: Ab sofort hat die Stadtbücherei Leibnitz wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet und in vollem Umfang geöffnet. Natürlich gelten auch hier die Abstands- und Hygienevorschriften sowie die Tragepflicht für Mund-Nase-Schutzmasken.

Sportanlagen

Mit dem heutigen Tag ist nun auch die Skateranlage am Marenzigelände geöffnet. Weiterhin geschlossen bleiben:

  • Freizeitanlage (Laufbahn, etc.) beim Städtischen Bad. (Voraussichtliche Öffnung gemeinsam mit dem Städtischen Bad - Termin noch offen)
  • Funcourts bleiben vorerst geschlossen
  • Union Fußballplatz (Rudolf-Hans-Bartschgasse) bleibt vorerst geschlossen

Skaterpark wieder geschlossen!

Das Sportministerium hat - entgegen des Informationsstandes vom 3. Mai - seine Meinung revidiert und es ist auf der Webseite zu lesen, dass die Öffnung der öffentlichen Sportflächen (Skateparks, Ballsportkäfige, etc.) erst für den 15. Mai 2020 geplant ist!

Somit wird der Skaterplatz am Marenzigelände - entgegen der hier und in der Gemeindezeitung getätigten Ankündigung der Öffnung - ab sofort wieder geschlossen!

Alle weiteren Sportflächen und Funcourts sind derzeit ohnehin noch geschlossen!

Wir danken für Ihr Verständnis!


Wiederaufnahme des Parteienverkehrs in der Stadtgemeinde Leibnitz

Dienstag, 5.5.2020 // 16:00 Uhr

Wiederaufnahme des Parteienverkehrs

Aufgrund der Lockerungsverordnung zu COVID-19 wird am Montag, den 11. Mai 2020 der Parteienverkehr der Stadtgemeinde Leibnitz im Rathaus und den Außenstellen wieder aufgenommen werden. Derzeit laufen noch die letzten Vorbereitungen, um allen Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. So werden aktuell noch die noch ausständigen Nieschutz-Gläser montiert sowie entsprechende Leitsysteme und Wartezonen nach den Vorgaben der Bundesregierung eingerichtet.

Folgende Öffnungszeiten gelten ab dem 11. Mai 2020 für das Rathaus sowie das Bauamt in der Grazerstraße 118 (ehemaliges Marktgemeindeamt Kaindorf):

Montag7:30 bis 12:00 Uhr13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag7:30 bis 12:00 Uhr 
Mittwoch7:30 bis 12:00 Uhr 
Donnerstag7:30 bis 12:00 Uhr14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag7.30 bis 12:00 Uhr 

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Rathaus vorübergehend ausschließlich über den barrierefreien Eingang am Sparkassenplatz möglich ist. Sämtliche Besucher der Gebäude der Stadtgemeinde Leibnitz müssen eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen!

Wir ersuchen Sie nur unbedingt notwendige Erledigungen persönlich vor Ort zu machen. Nutzen Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anliegen telefonisch oder auch gerne digital per E-Mail unter [email protected] einzubringen!

Unsere Abteilungen stehen Ihnen unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

Abteilung Bürgermeister+43 3452 / 824 23 - 150
Finanzverwaltung+43 3452 / 824 23 - 122
Bauamt+43 3452 / 824 23 - 145
Technik & Verkehr+43 3452 / 824 23 - 130
Bürgerservice+43 3452 / 824 23 - 115 oder 133
Meldeamt+43 3452 / 824 23 - 121 oder 137

Die Poststelle im ehemaligen Gemeindeamt Kaindorf (Grazerstraße 118) ist ab dem 11. Mai wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag7:30 bis 12:00 Uhr13:30 bis 16:15 Uhr

 

Hundewiese & Skaterpark auch wieder geöffnet

Ab sofort sind auch die Hundewiese sowie der Skaterpark zur Benutzung geöffnet. Wir weisen jedoch wieder auf die Einheiltung der angeschlagenen Verhaltensregeln hin!

 


Lockerung der Maßnahmen - Bundesweit & Lokal

Mittwoch, 29.4.2020 // 18:00 Uhr

Gestern hat die Bundesregierung die Lockerung der Maßnahmen aufgrund von COVID-19 bekanntgegeben. Speziell für die Stadtgemeinde Leibnitz bedeutet dies in einem ersten Schritt:

Spielplätze werden ab 1. Mai wieder geöffnet
Ab Freitag, den 1. Mai stehen die öffentlichen Spielplätze der Bevölkerung wieder zur Verfügung. Wir ersuchen alle Benützer, sich jedoch weiterhin an die gebotenen Verhaltensregeln im öffentlichen Raum zu halten:

  • Halten Sie Abstand! (zumindest 1m)
  • Menschanansammlungen vermeiden!
  • Bei Husten und Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellbeuge bedecken!

Städtisches Bad voraussichtlich ab Anfang Juni geöffnet
Aus heutiger Sicht wird das Städtische Bad ab Anfang Juni geöffnet sein. Die Stadtgemeinde Leibnitz ist gerade dabei, unter Beachtung aller Vorgaben von Land und Bund sowie unter Beobachtung der weiteren Entwicklungen, Verhaltensregeln für unsere Besucher auszuarbeiten. Informationen dazu finden Sie zu gegebenen Zeit an dieser Stelle bzw. telefonisch bei den Mitarbeitern der Stadtgemeinde Leibnitz.

Weiter Maßnahmen der Stadtgemeinde Leibnitz werden wir ebenfalls an dieser Stelle bzw. über die Daheim-App kommunizieren.

 

Hier noch eine kurze Zusammenfassung der bundesweitern Lockerungsmaßnahmen:

Ab 1. Mai 2020 erlaubt:

  • Das Betretungsverbot öffentlichen Raumes (die Ausgangsbeschränkungen) werden nicht verlängert. Es ist jedoch zwischen nicht in einem Haushalt lebenden Personen ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt ebenfalls aufrecht.
  • Versammlungen von bis zu zehn Personen sollen möglich sein.
  • Freiluft-Sportstätten dürfen wieder offenhalten, allerdings eingeschränkt auf jene Sportarten, bei denen die Einhaltung der Abstandsregel (zwei Meter) gewährleistet ist. Beispielhaft genannt werden Tennis- und Golfplätze, Reitanlagen, Stocksportanlagen, Schießstätten, Bogenschieß- und Bahnengolfanlagen.

Ab 15. Mai 2020 erlaubt:

  • Gastronomiebetriebe können von 6:00 bis 23:00 Uhr öffnen. Maximal vier Erwachsene dürfen an einem Tisch sitzen, Kinder werden nicht eingerechnet. Zwischen den Gästegruppen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Das Personal muss Mund-Nasen-Schutz tragen, die Gäste nicht. Die Zuteilung der Plätze erfolgt durch das Personal, freie Sitzwahl ist nicht möglich.
  • Outdoor-Tierparks und Museen können wieder aufsperren.

Ab 29. Mai 2020 erlaubt:

  • Alle Outdoor- und Indoor-Sportarten öffnen, solange gewährleistet ist, dass bei der Ausübung der Sportart die Abstandsregel von zwei Metern eingehalten wird. Sportarten mit Körperkontakt werden weiterhin nicht möglich sein.
  • Die Beherbergungsbetriebe - und somit auch die Campingplätze - öffnen wieder.

Weiterhin nicht erlaubt:

  • Großveranstaltungen sind bis Ende August 2020 nicht möglich (leider liegt keine Definition des Begriffs "Großveranstaltung" vor).

Schutzmaskenupdate

Montag, 27.4.2020 // 16:00 Uhr

Die Stadtgemeinde Leibnitz hat aktuell knapp 7000 Mehrweg-Schutzmasken kostenlos an die Leibnitzer Bevölkerung verteilt.

Kindermasken

Da es mehrerer Meldungen gibt, dass die Kinderschutzmasken etwas zu groß ausgefallen sind, bietet "A Gwond vom Land" die Möglichkeit, diese kostenlos anpassen zu lassen.
Bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter +43 664 152 80 11 steht Ihnen das Team von Herta Kriegl-Lösch von Montag bis Donnerstag von 9 bis 19 Uhr in der Langstraße 3a, 8430 Leibnitz zur Verfügung!

Technische Störung bei der Online-Bestellung

Aufgrund einer technischen Störung nach einem Update auf unserer Webseite kann es sein, dass Online-Bestellungen im Zeitraum vom 21.4. bis 27.4.2020 verloren gegangen sind. Wir würden Sie bitten, wenn ihre Bestellung nicht in den nächsten Tagen bei Ihnen eintrifft, die Bestellung noch einmal über das Online-Formular zu tätigen oder sich mit uns in Verbindung zu setzen! Wir danken für Ihr Verständnis!


Altkleidersammlung

Wir möchten eindringlich auf folgende Information des Abfallwirtschaftsverband hinweisen:


Familienhärteausgleich

Freitag, 24.4.2020 // 08:30 Uhr

Die Förderung für den Corona-Familienhärteausgleich richtet sich an Familien, die durch Corona in eine Notlage gekommen sind und wo für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
  • Für unselbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
    Für selbstständig Erwerbstätige:
    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  • Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen liegen zwischen EUR 1.600  für eine Familie mit einem Erwachsenen + einem Kind und EUR 3.600 für eine Familie mit 2 Erwachsenen + mehr als 2 Kindern (siehe beiliegende Richtlinien). Die Einkommensgrenze ist also beispielsweise bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind bei EUR 2.400 netto pro Monat.

Förderhöhe

Die Förderung wird abhängig nach der Größe der Familie berechnet. So soll eine Familie mit 2 Erwachsene und einem Kind unter 10 Jahren EUR 600 an Förderung bekommen. Die Förderung ist mit max. EUR 1.200 pro Monat gedeckelt und wird für maximal 3 Monate gewährt. 

 

Antragstellung

Der Antrag erfolgt per E-Mail an [email protected] und muss folgendes enthalten:

  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

 

Antragsformular | Richtlinien für die Vergabe


Ressourcenpark Leibnitz ab Mittwoch 15. April STARK EINGESCHRÄNKT wieder in Betrieb!

Dienstag, 14.4.2020 // 12:15 Uhr

Der Ressourcenpark öffnet ab kommendem Mittwoch stark eingeschränkt wieder den Betrieb. Bitte beachten Sie die im angefügten Dokument enthaltenen Verhaltensregeln!


Kostenlose Mehrweg-Schutzmasken für Leibnitzer BürgerInnen

Donnerstag, 9.4.2020 // 15:00 Uhr

Die Gesundheit unserer Bevölkerung liegt uns allen sehr am Herzen

Seit 6. April ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken in Supermärkten und Drogeriemärkten sowie ab dem 14. April in allen weiteren geöffneten Geschäften Pflicht. Es wird seitens der Stadtgemeinde Leibnitz empfohlen, auch am Bauern- bzw. Südsteiermarkt die Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen.
Da aus heutiger Sicht das Tragen der Masken über längere Zeit notwendig sein wird, haben alle im Gemeinderat vertretenen Parteien beschlossen, Mehrwegmasken anzukaufen und der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wir haben uns für ein waschbares Mehrwegprodukt entschieden, da die Einwegprodukte viel Müll verursachen und nicht immer zur Verfügung stehen. Hergestellt werden die Masken in regionalen Betrieben. Somit unterstützen wir auch die heimische Wirtschaft.

Wie kommen Sie zu dieser kostenlosen Schutzmaske?

Sie haben drei Möglichkeiten für sich und die in Ihrem Haushalt wohnenden Personen eine Schutzmaske zu bestellen:

Online. Auf unserer Webseite unter www.leibnitz.at/schutzmaskenbestellung können Sie die Schutzmasken bequem mittels Online-Formular bestellen.

Telefon. Unter der Rufnummer 03452 /824 23 - 169 stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen für eine telefonische Bestellung gerne zur Verfügung.

Bestellabschnitt auf der Postwurfsendung. Ganz unten auf der Postwurfsendung, die in der kommenden Woche in allen Leibnitzer Postkästen zu finden sein wird, finden Sie einen Bestellabschnitt, den Sie ausfüllen und im Briefkasten beim Rathaushintereingang (direkt neben der Schiebetür) am Sparkassenplatz einwerfen können.

Die Auslieferung erfolgt sobald wir die Masken im Haus haben per Post oder Zustellservice. Aus Kapazitätsgründen bitten wir, dass Sie diese kostenlose Aktion nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie auch wirklich vorhaben, die zur Verfügung gestellte Maske zu verwenden. Wir bitten um Verständnis, dass pro Bewohner nur eine Maske ausgegeben werden kann.
Wir alle hoffen, dass wir diese schwierige Zeit bald hinter uns haben. Dazu kann und sollte jeder von uns einen Beitrag leisten!

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben sie gesund!

Im Namen aller Stadt- und Gemeinderäte sowie der Fraktionsführer

Bürgermeister Helmut Leitenberger


Update der Bundesregierung

Montag, 6.4.2020 // 11:20 Uhr

*** Maßnahmen bleiben bis Ende April aufrecht *** Ab 14. April können Geschäfte unter 400m2 und Bau- und Gartenmärkte unter strengen Auflagen geöffnet werden *** Ab 1. Mai auch Einkaufszentren, Friseure und weitere Geschäfte *** Schulen bleiben zumindest bis Mitte Mai geschlossen *** Hotels & Gastronomie ebenfalls zumindest bis Mitte Mai geschlossen *** Veranstaltungen bis Ende Juni verboten ***

Detailliertere Info's folgen sobald vorhanden!


Informationen zur Durchführung von Bauernmärkten

Montag, 30.3.2020 // 10:00 Uhr

Da immer wieder Fragen zur Durchführung von Bauern- und Direktvermarktermärkten auftauchen, dürfen wir Ihnen folgende Information der zuständigen Ministerien und der Landwirtschaftskammer übermitteln:

Während der Kundenverkehr in Geschäftslokalen des Handels- und Dienstleistungsbereiches per 16.3.2020 eingeschränkt wurde, sind Lieferdienste weiterhin zulässig. Ausgenommen von der Einschränkung des Kundenverkehrs in Geschäftslokalen sind u.a. der Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten), bäuerliche Direktvermarkter und der Agrarhandel.

Eine ausführlichere Information dazu finden Sie im Original-Dokument (PDF).


Informationen zum Bankbesuch für Pensionisten

Freitag 27.3.2020 // 19:30 Uhr

Folgende Informationen zum Bankbesuch für Pensionisten rund um den Monatsersten hat uns folgende Information der Steiermärkischen Sparkasse erreicht:


Update zur aktuellen Situation

Freitag, 27.3.2020 // 11:00 Uhr

Pflege

Das neuartige Coronavirus stellt auch den Pflegebereich vor große Herausforderungen, insbesondere die pflegenden Angehörigen. Deshalb wurde von Gesundheitslandesrätin Dr. Bogner-Strauß eine eigene Pflege-Hotline des Landes Steiermark eingerichtet.
 
Steirische Pflege-Hotline KOSTENLOS unter 0800 500 176 von 8:00 bis 18:00 Uhr
 
Damit bietet das Land Steiermark mit der Pflege-Hotline pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen Unterstützung und informiert Personen in Notsituationen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, die sich vor allem durch die Engpässe in der aktuellen Situation ergeben. Sollten Pflegende (Angehörige oder professionelle Pflege- und Betreuungsdienste) ausfallen, wird bei derOrganisation von Ersatzkräften und Ersatzleistungen bestmögliche Unterstützung angeboten.
 
Ziel ist
 

  • die Verhinderung von nicht zwingend notwendigen Krankenhausaufenthalten und Pflegeheimaufnahmen - Entlastung der kritischen Infrastruktur für schwere COVID19-Fälle
  • die Durchführung eines zielgerichteten Clearings und Abwicklung der Notsituationen von Personen mit Betreuungs- und Pflegebedarf
  • Ausfälle von Leistungen und Services zu vermeiden
  • lösungsorientierte Organisation von Ersatzkräften und Ersatzleistungen
  • Sorgen und Ängste der Angehörigen und Pflegebedürftigen zu nehmen
  • Tipps und Infomaterial für Angehörige zur Verfügung zu stellen
  • gegebenenfalls Weitervermittlung auf Bezirksebene bzw. an die Pflegedrehscheibe der Stadt Graz zu den jeweiligen Case- und CaremanagerInnen, um jeden Fall im konkreten abzuwickeln
  • gegebenenfalls auch Weitervermittlung an andere Hotlines, wenn notwendig (Gesundheitsnummer 1450 im Krankheitsfall, Team Österreich 0800 600 600 bei Ehrenamtskoordination und Nachbarschaftshilfe, weitere Hotlines hier www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/
  • nicht: Weitervermittlung auf Träger der sozialen Dienste!  

Abfallwirtschaft

Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten und nur sehr restriktiv Ausnahmen formuliert.  
Daraus resultierend sollen nicht unbedingt erforderliche Entsorgungen jedenfalls vermieden werden.

Eine dringend nötige und unaufschiebbare Entsorgung kann bei Abfällen mit gefahrenrelevanten Eigenschaften (zB Problemstoffe, Li-Ionen-Akkus) vorliegen. Dafür kann, wie vielfach schon eingerichtet wurde, ein Notfallservice angeboten werden.

Eine Entsorgung von Sperrmüll, Strauchschnitt oder Bauschutt stellt keine unaufschiebbare Notwendigkeit dar, die individuelle Wege hin zu Altstoffsammelzentren rechtfertigen würden. Darum können, wo notwendig, solche Dienstleistungen angeboten werden, welche mit dem aktuellen Ausgehverbot in Einklang stehen: Abholservices (zB Nutzung bereits etablierter Containerservices für Sperrmüll und Bauschutt, Sacksammlungen oder zusätzliche Services für eine Hausabholung von Grün- und Strauchschnitt), bei denen die Bürgerinnen und Bürger nicht zum Verlassen ihrer Häuser und Wohnungen bzw. ihres engeren Wohnumfeldes gezwungen werden.

Krämermarkt am 27.4.2020 abgesagt

Aufgrund der Coronakrise wird der Krämermarkt am 27.4.2020 am leibnitzer Hauptplatz abgesagt!


Öffnung der Kindergärten in den Osterferien

Donnerstag, 26.3.2020 // 17:00 Uhr

Wie im Erlass der Landesregierung vorgesehen, beiben auch die Kindergärten der Stadt Leibnitz für die Betreuung von Kindern der Schlüsselarbeitskräfte wie gehabt geöffnet!


Öffnungszeiten & Informationen für Unternehmer

Montag, 23.3.2020 // 10:00 Uhr
 

Informationen zu Öffnungszeiten der Stadtgemeinde Leibnitz

Das Rathaus sowie die Baurechtsabteilung bleiben weiterhin geschlossen.

Unser Informationstelefon unter +43 664 / 88 45 32 32 ist von 7:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Die einzelnen Abteilungen haben einen Journaldienst eingerichtet und sind von 7:30 bis 12:00 Uhr unter folgenden Nummern erreichbar:

Abteilung Bürgermeister+43 3452 / 824 23 - 150
Finanzverwaltung+43 3452 / 824 23 - 122
Baurecht+43 3452 / 824 23 - 145
Technik & Verkehr+43 3452 / 824 23 - 130
Bürgerservice+43 3452 / 824 23 - 115 oder 133

Auch im Wirtschaftshof der Stadtgemeinde Leibnitz entfällt der Parteienverkehr und der Zutritt ist ausschließlich den Mitarbeitern gestattet!

Die Poststelle im ehemaligen Gemeindeamt Kaindorf (Grazerstraße 118) ist ab sofort nur mehr von 13:30 bis 16:30 Uhr geöffnet!

Infoservice für Unternehmen

Die WKO Steiermark bietet auf ihrer Webseite einen "Coronavirus-Infopoint" an. Dort gibt es wichtige Informationen für UnternehmerInnen zu den Themen Kurzarbeit, Härtefallfonds, etc. Sie finden diesen Infopoint unter:

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html

(kw)


Maßnahmen der Bundesregierung bis Ostermontag verlängert

Freitag, 20.3.2020 // 17:00 Uhr

Die österreichische Bundesregierung hat heute Mittag in einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass die Ausgangsbeschränkungen und alle weiteren Maßnahmen bis zumindest Ostermontag aufrecht erhalten bleiben.

Hier der Link zur Pressekonferenz in der ORF-TV-Thek:

Pressekonferenz: Aktuelle Maßnahmen zum Coronavirus, 20.3.2020


Update aus dem Krisenstab

Freitag, 20.3.2020 // 10:30 Uhr

Im heutigen Meeting des Krisenstabs der Stadtgemeinde Leibnitz unter der Leitung von BGM Leitenberger und Stadtamtsdirektor Mag. Obruly gab es folgende Entscheidungen:

Sport- und Spielplätze bleiben geschlossen

Die Stadtgemeinde Leibnitz hält ihre Sport- und Spielplätze sowie alle weiteren Freizeiteinrichtungen geschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Polizei diese Schliessungen kontrolliert und auch empfindliche strafen aussprechen kann!

Poststelle Kaindorf

Die Poststelle im ehemaligen Marktgemeindeamt in Kaindorf (Grazerstraße 118) hat ab Montag aufgrund des geringen Kundenaufkommens nur mehr zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag von 13:30 bis 16:30 Uhr

Wir danken für Ihr Verständnis!

Abfallwirtschaft

Angesichts der Corona-Krise ergeben sich für die Abfallwirtschaft einige wesentliche Änderungen. Im Rahmen einer Videokonferenz, zu der Landesrat Hans Seitinger eingeladen hatte, haben wir uns mit dem Städtebund, den Entsorgungsunternehmen und dem Dachverband der steirischen Abfallwirtschaftsverbände darauf geeinigt, dass die Abholung und die Entsorgung sämtlichen Abfalls – egal ob von Haushalten oder Gewerbe – derzeit garantiert werden kann.

Die Gemeindebewohner sollen von Räumungsaktionen in den eigenen vier Wänden jedenfalls Abstand nehmen bzw. nicht gefahrenrelevanten anfallenden Müll und insbesondere auch Altkleider vorerst nicht zu den Verwertungsstellen bringen, sondern zuhause belassen!

Updates auf unserer Webseite

Um Sie nicht mit unnötig vielen Einzelnachrichten zu überfluten, haben wir uns entschlossen, Ihnen ab sofort um 10:00 und um 17:00 Uhr ein "Sammel-Update" der Situation - sofern notwendig - auf unserer Website und der Daheim-App zur Verfügung zu stellen.

Sollte es dringende Informationen geben, werden wir natürlich weiterhin sofort entsprechende Meldungen verfassen und an Sie weiterleiten!

Der Bürgermeister


Informationen zur Gemeinderatswahl 2020

Donnerstag, 19.3.2020 // 11:00 Uhr

Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 die Änderung der Gemeindewahlordnung für eine Ermächtigung der Landesregierung zur Aussetzung des Wahlverfahrens am 22.03.2020 beschlossen.

Es ist beabsichtigt, dass die Steiermärkische Landesregierung in ihrer Sitzung am kommenden Donnerstag, dem 19. März 2020, auf Basis dieses Gesetzes die Verordnung über die Aussetzung des Wahlverfahrens beschließt.

In dieser Verordnung werden auch erforderliche Regelungen getroffen, die die Ausstellung von Wahlkarten sowie die Verwahrung der Wahlunterlagen betreffen.

D.h. in dieser Verordnung soll die Frist für die spätmöglichste schriftliche Beantragung von Wahlkarten bis Freitag 20. März 2020, 24:00 Uhr, verlängert werden.

Alle Wahlkarten, die nach dem 22. März 2020 bei den Gemeindewahlbehörden einlangen, sollten nach der Verordnung der Landesregierung ihre Gültigkeit behalten.

Die bei der Gemeindewahlbehörde eingelangten und noch einlangenden Wahlkarten sind bis zur Stimmenzählung an dem von der Landesregierung noch festzusetzenden Wahltag versiegelt unter Verschluss zu verwahren.

Weiters ist von der Landesregierung vorgesehen, dass für den neuen noch festzusetzenden Wahltag die Ausstellung von Wahlkarten und somit die Ausübung des Wahlrechtes mittels Wahlkarten zugelassen wird. Den genauen Zeitpunkt für die Beantragung der Wahlkarten für den neuen Wahltag und die entsprechenden Fristen werden mit der Festsetzung des neuen Wahltages mit einer gesonderten Verordnung der Landesregierung geregelt und kommuniziert werden.


Leibnitzer SPAR-Markt bietet Hauszustellungen an

Mittwoch, 18.3.2020 // 14:15 Uhr

Folgende erfreuliche Nachricht erreicht uns von "Spar Gschier" & "Taxi Ronny":

In Zeiten wie diesen wird Zusammenhalt in der Region groß geschrieben. „Spar Gschier“ in Leibnitz bietet ab sofort in Kooperation mit „Taxi Ronny“ Hauszustellungen an.

So funktioniert’s: Einfach im Markt unter der Nummer 03452 82506 anrufen und die gewünschten Produkte bestellen. Die Ware wird von den Mitarbeitern der Spar-Filiale zusammengestellt und der Einkauf von Taxi Ronny zu Ihnen nach Hause gebracht.

Die Abrechnung erfolgt über Taxi Ronny. Angeboten wird die Zustellung im Umkreis von 5 km.

Sollten Sie den SPAR-Markt telefonisch nicht erreichen, können Sie Ihre Bestellung auch bei Taxi Ronny unter der Nummer 03452 74080 aufgeben.

„In einer Situation wie dieser, sind nicht immer alle Waren ausreichend vorhanden. Deshalb bitten wir um Verständnis, wenn eventuell nicht genau die gewünschte Marke oder das Produkt verfügbar ist! Wir geben unser Bestes!“, lassen die Betreiber ausrichten.

Herzlichen Dank für dieses Service an die Betreiber!

(kw)


Ressourcenpark geschlossen!

Da uns immer wieder Anrufe betreffend des Ressourcenparks möchten wir nochmals die Information weitergeben, dass der Ressourcenpark auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ressourcenparks:

https://www.awv.steiermark.at/cms/beitrag/11966820/43837/


Aufruf der Supermärkte & steigende Cyberkriminalität

Mittwoch, 18.3.2020 // 11:30 Uhr

Aufruf der Supermärkte

Verschiedene Supermärkte haben den Aufruf gestartet, die Zeit von 8:00 bis 9:00 Uhr beim Einkauf den Risikogruppen zu überlassen. Wir bitten Sie diesem Aufruf Folge zu leisten um allen eine sichere Versorgung zu ermöglichen.
 

Warnung vor Cyberkriminellen

Folgende wichtige Meldung hat uns über die Wirtschaftkammer erreicht:

Cyberkriminelle nutzen die derzeitige Krisensituation gezielt aus, um daraus Profit zu schlagen. Insbesondere von Phishing-Mails geht eine große Gefahr aus. Achten Sie gerade jetzt darauf, dass Sie und Ihre MitarbeiterInnen auf Cybersicherheit achten!
 

Aktuelle Beispiele:

  • Eine Webseite fordert Sie auf, Ihre Daten einzugeben, um über die aktuellsten Entwicklungen im Zusammenhang mit Corona informiert zu bleiben.
  • Eine Mail fordert Sie auf, eine neue Software für die Telearbeit zu installieren.
  • Eine Mail fordert Sie auf, Ihr Passwort auf einer Webseite einzugeben, um das neue Zusammenarbeitstool (beispielsweise für Videokonferenzen oder Chats) zu aktivieren.
  • Ein Popup-Fenster erscheint auf Ihrem Bildschirm, in dem Sie das "Sicherheitsteam" auffordert, die Installation und Freigabe eines erforderlichen Remote-Tools zu akzeptieren.


(kw)


Bauernmarkt & SüdsteierMARKT

Dienstag, 17.3.2020 // 15:30 Uhr

Der Bauernmarkt sowie der SüdsteierMARKT können wie gewohnt abgehalten werden. Einzig der Ausschank von Getränken und die Verabbreichung von Speisen ist untersagt!

Bitte beachten Sie beim Einkaufen auf den Märkten die herausgegebenen Verhaltensregeln bezüglich Abstand, Gruppenbildung etc.

(kw)


Notbetrieb

Montag, 16.3.2020 // 14:30 Uhr

Heute Vormittag hat der Krisenstab der Stadtgemeinde Leibnitz unter der Leitung von BGM Helmut Leitenberger im Rathaus getagt und alles in die Wege geleitet, sodaß die wichtigsten Aufgaben der Stadtgemeinde Leibnitz weiterhin erfüllt werden können.

Zu den bereits in den letzten Tagen veröffentlichten Informationen kommen noch folgende Dinge hinzu:

Trauungen

Aufgrund des Versammlungsverbotes ist es nur mehr möglich Trauungen in kleinstem Rahmen bis zu 5 Personen inklusive Standesbeamtin) durchzuführen. Bei Fragen steht der Journaldienst des Standesamtes unter 03452/82423-125 von 7:30 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Fachausschüsse & Gemeinderatssitzungen abgesagt

Sämtliche Fachausschusssitzungen sowie die geplante Gemeinderatssitzung wurden abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben.

Bauverhandlungen abgesagt

Alle bereits kundgemachten Bauverhandlungen für das Stadtgebiet Leibnitz wurden aufgrund des Versammlungsverbotes abgesagt. Die neuen Termine werden alsbald kundgemacht.

Rechtsgültige Übermittlung von Schreiben an die Stadtgemeinde Leibnitz

Wir möchten Sie auf diesem Weg auch noch einmal an die rechtsgültige Übermittlung von Schreiben an die Stadtgemeinde Leibnitz anhand unserer "E-Mail-Policy" hinweisen:

Bitte richten Sie Schreiben entweder per Post, Fax (03452/84811) oder E-Mail  ([email protected]) an die Stadtgemeinde Leibnitz.

Richten Sie bitte keine Nachrichten direkt an Sachbearbeiter, das diese 1) keine rechtliche Wirkung haben und 2) derzeit nicht garantiert werden kann, dass diese gelesen werden. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Impressum!

Der Bürgermeister

(kw)


Vorgezogene Schließung der Kindergärten und -krippen

Sonntag, 15.3.2020 // 22:15 Uhr

Aufgrund der neuesten Anordung seitens der Regierung wurden die Maßnahmen zur Schließung der Bildungseinrichtungen, im speziellen Kindergärten und -krippen vorgezogen:

  • In unseren Kindergärten und der Kinderkrippe werden ab morgen nur mehr Kinder betreuut, deren Eltern am Arbeitsplatz unabkömmlich sind (Schlüsselpersonal zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung).

  • Bitte betreten Sie nicht den Kindergarten/die Kinderkrippe - bitte läuten Sie oder rufen Sie uns an wenn Sie ihr Kind bringen bzw. abholen. Wir holen ihr Kind an der Tür ab bzw. bringen es Ihnen zur Tür.

  • Ausständige Erhebungsbögen können auch per Mail an den jeweiligen Kindergarten/die Kinderkrippe übermittelt werden. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf https://www.leibnitz.at/bildung-kultur/kinderkrippe/  bzw. https://www.leibnitz.at/bildung-kultur/kindergaerten/

Diese Maßnahmen helfen uns, unsere Ressourcen entsprechend zu planen sowie unser Personal ausreichend zu schützen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten!


Weitere Einschränkungen & Maßnahmen

Sonntag, 15.3.2020 // 15:20

Weitere Einschränkungen durch die Bundesregierung

Da manche Personen und Betriebe den Ernst der Lage noch immer verharmlosen hat die Bundesregierung heute weitere Maßnahmen und Einschränkungen verlautbart:

So gilt ab sofort ein Versammlungsverbot und sämtliche Spiel- und Sportplätze werden geschlossen. Zudem dürfen Lokale und Restaurants nicht mehr öffnen (offiziell ab Dienstag). Wie bereits gestern verlautbart soll das Haus nur mehr aus folgenden Gründen verlassen werden:

1. Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist.
2. Besorgung von Lebensmitteln, Medikamenten, etc.
3. Um anderen Menschen zu helfen, die dazu selbst nicht in der Lage sind.

Man kann sich Abseits dieser drei Ausnahmen im öffentlichen Raum noch aufhalten (zB: Spaziergänge), jedoch nur alleine oder mit Personen mit denen man zusammenlebt.

Diese Beschränkungen werden von der Polizei kontrolliert und im Bedarfsfall auch mit hohen Verwaltungsstrafen bis zu € 3.600,- geahndet!
Auch dürfen die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die Gebote zur Bekämpfung des Coronavirus Zwangsmittel anwenden!

Maßnahmen der Stadtgemeinde Leibnitz

Auch der Krisenstab der Stadtgemeinde Leibnitz unter der Leitung von BGM Leitenberger ist ständig in Kontakt und hat folgende Maßnahmen beschlossen:

Rathaus wird geschlossen

Das Rathaus sowie die Baurechtsabteilung in Kainodorf ist ab Montag geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Unser Informationstelefon unter +43 664 / 88 45 32 32 ist weiterhin von 7:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Die einzelnen Abteilungen richten einen Journaldienst ein und sind in dringenden Fällen unter folgenden Nummern erreichbar:

 

Abteilung Bürgermeister +43 3452 / 824 23 - 150
Finanzverwaltung+43 3452 / 824 23 - 122
Baurecht+43 3452 / 824 23 - 145
Technik & Verkehr+43 3452 / 824 23 - 130
Bürgerservice+43 3452 / 824 23 - 115 oder 133

Auch im Wirtschaftshof der Stadtgemeinde Leibnitz entfällt der Parteienverkehr und der Zutritt ist ausschließlich den Mitarbeitern gestattet!

Die Poststelle im ehemaligen Marktgemeindeamt Kaindorf bleibt geöffnet!

Schließung aller Sport- und Freizeiteinrichtungen

Ab sofort sind alle Sport- und Freizeiteinrichtungen der Stadtgemeinde Leibnitz wie Sport- und Spielplätze, das Freizeitzentrum (Städtisches Bad), Funcourts, Skaterpark und Hundewiese geschlossen. Entsprechende Kennzeichnungen werden derzeit von unseren Mitarbeitern angebracht.

Auch die Musikschule, die Stadtbibliothek und das Jugendzenturm "WAVE" bleiben ab sofort geschlossen!

Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

Auch die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz teilte uns mit, dass der Parteienverkehr bis auf Widerruf eingestellt wurde. In dringenden Fällen erreichen Sie die Bezirkshauptmannschaft unter der Telefonnummer 03452 / 82911.

Wir ersuchen die Bevölkerung sich an diese Einschränkungen zu halten!
Helfen Sie mit, damit wir uns gegenseitig nicht gefährden!


Der Krisenstab ist weiterhin ständig in Kontakt und wird Sie auf dem Laufenden halten!


Bleiben Sie daheim!

Samstag, 14.3.2020 // 21:30 Uhr

Der Krisenstab der Stadtgemeinde Leibnitz ist in ständigem Kontakt und beobachtet die aktuelle Lage. Sollte es wichtige Entwicklungen geben, werden wir Sie über unsere Webseite und die Daheim-App auf dem Laufenden halten.

Ein größeres Update über die Laufenden Maßnahmen der Stadtgemeinde Leibnitz wird am Montag vormittag erfolgen. In der Zwischenzeit:

Bleiben Sie daheim!

Bleiben Sie - wie es die Bundesregierung empfiehlt - so gut es geht zu Hause und verlassen Sie es nur um

  1. zur Arbeit zu gehen, wenn es notwendig ist!
  2. dringende Besorgungen (Lebensmittel, Medikamente, etc) zu machen!
  3. Personen, die selbst nicht in der Lage sind sich zu versorgen, zu unterstützen!

Besucher der Quarantäne-Orte

Alle Personen, die sich seit 28. Februar in den Quarantäne-Orten in Tirol und Kärnten waren, müssen sich für 14 Tage häuslich isolieren. Dies gilt auch für Personen, die mit diesen Leuten in Kontakt waren. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Symptome zeigen oder nicht.

Für den Fall, dass Sie Hilfe benötigen wählen Sie im Notfall die Rufnummern der Einsatzkräfte oder melden Sie sich bei einer der unten aufgeführten Hotlines, die speziell Informationen zur Corona-Krise bieten:


Update aus dem Krisenstab

Freitag, 13.3.2020 // 12:00 Uhr

Unter der Leitung von BGM Helmut Leitenberger hat heute früh der Krisenstab der Stadtgemeinde getagt und folgende Informationen stehen für Sie bereit:

Informationstelefon

Die Stadtgemeinde Leibnitz hat ein eigenes Informationstelefon eingerichtet, unter dem Sie Informationen einholen können, die das Leben in der Stadtgemeinde Leibnitz betreffen. Sie erreichen dieses Informationstelefon unter

+43 664 88 45 32 32 in der Zeit von 7 - 18 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass dies keine Notrufnummer ist und wir Ihnen nur Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtgemeinde Leibnitz geben können.

Sollten Sie einen Notfall haben wenden Sie sich an die Einsatzorganisitionen oder bei einem Corona-Verdacht an die Rufnummer 1450!

Parteienverkehr in der Stadtgemeinde Leibnitz

Um der Verbreitung des Coronaviruses entgegenzuwirken und auch unsere Mitarbeiter zu schützen um einen geregelten Ablauf der behördlichen Aufgaben zu gewährleisten wurde beschlossen, den Parteienverkehr in der Stadtgemeinde Leibnitz auf folgende Zeiten zu beschränken:

Montag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr

Wir bitten Sie auch diese Zeiten nur dann für einen persönlichen Besuch zu nutzen, wenn dies unbedingt erforderlich ist!

Weiters schließen wir ab Montag bis auf weiteres die Amtskassa und verzichten damit auf Bargeldverkehr!

Die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Leibnitz sind natürlich auch außerhalb dieser Zeiten telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar und werden sich um Ihre Anliegen kümmern.

Vorgezogene Gemeinderatswahl

Wie verlautbart findet heute wie geplant die vorgezogenen Stimmabgabe der Gemeindratswahl 2002 von 16 bis 20 Uhr im Rathaus statt.

Die Stadtgemeinde Leibnitz hat alle Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen, den Wahlgang aus hygienischer Sicht für alle WählerInnen so angenehm und sicher als möglich zu gestalten!

Neben der vorgezogenen Wahl haben Sie aber auch noch die Möglichkeit der Beantragung einer Wahlkarte. Schriftlich und Elektronisch (www.wahlkartenantrag.at) ist dies noch bis kommenden Mittwoch möglich!

Mobilität

Das Genussmobil (Elektroauto) und die Vereinsbusse der Stadtgemeinde Leibnitz stehen bis auf weiteres nicht zum Verleih zur Verfügung!

Fortbildungskurse

Sämtliche in den Städtischen Schulen stattfindenden Kurse wurden abgesagt!

Musikschule Leibnitz

Ab sofort ist der Unterricht an der Musikschule Leibnitz ausgesetzt und die Musikschule ist bis auf weiteres geschlossen.

Stadtbücherei Leibnitz

Ab Montag, 16.3.2020 ist auch die Stadtbücherei & Ludothek Leibnitz geschlossen!

Pfarre Leibnitz

Auch die Pfarre Leibnitz hat sämtliche Messen und Veranstaltungen abgesagt. Für Begräbnisse bittet die Pfarre um Kontaktaufnahme unter 03452/82365.

 

Ihr Bürgermeister Helmut Leitenberger


Aktuelle Informationen des Bürgermeisters zum Coronavirus


Gemeinderatswahl ausgesetzt

12.3.2020 / 14:45 Uhr

LH Hermann Schützenhöfer hat soeben verkündet, dass die Gemeinderatswahl 2020 am 22. März ausgesetzt wird *** Die vorgezogene Wahl morgen, 13.3.2020 findet wie geplant statt *** Wahlkarten behalten ihre Gültigkeit!

Weitere Informationen folgen hier sobald verfügbar!


Updates aus dem Krisenstab

Donnerstag, 12.3.2020 / 9:30 Uhr

Informationen zur Schließung der Kindergärten / -krippen

Wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, werden laut Bundesregierung ab Mittwoch die Kindergärten und Kinderkrippen auf „Betreuungsbetrieb“ umgestellt.

Eine fortlaufende Betreuung für Ihr Kind ist nur vorgesehen, wenn Sie berufstätig sind und keine Möglichkeit haben, eine eigene Betreuung zu Hause sicherzustellen.

Wir appelieren auch an Ihre Vernunft und ersuchen Sie, auch zum Schutze aller anderen Kinder, keine Kinder mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten etc. in den Kindergarten bzw. die Kinderkrippe zu bringen.

Wir werden ab heute Erhebungsbögen in den Kindergärten und -krippen verteilen, mit denen wir den tatsächlichen Bedarf an Betreuung erheben.

Wir ersuchen Sie höflich, diesen Erhebungsbogen bis spätestens Montag, 16.3.2020, im Kindergarten wieder abzugeben bzw. auf geeignete Weise zu retournieren! 

Kindergarteneinschreibung

Die für Freitag, 20.3.2020 geplante Kindergarteneinschreibung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Informationen bzw. ein neuer Termin werden in den Medien der Stadtgemeinde Leibnitz bereitgestellt.

Sporthallen

Zusätzlich zu den Veranstaltungsstätten werden auch sämtliche Sporthallen der Stadtgemeinde Leibnitz ab kommendem Montag bis auf weiteres gesperrt und stehen auch den Vereinen nicht zur Verfügung.

Besuchsverbote

Das LKH Südsteiermark und das Volkshilfe Seniorenzentrum Wagna haben aktuell Besuchsverbote ausgesprochen. Weiter Informationen dazu unter https://www.lkh-suedsteiermark.at/

Gemeinderatswahl 2020

Nach derzeitigem Informationsstand findet die Gemeindratswahl 2020 unter erhöhten Hygienemaßnahmen lt. den Vorgaben des Landes Steiermark statt.


Aktuelle Veranstaltungsabsagen

11.3.2020 / 14:34 Uhr

Aufgrund des aktuellen Erlasses der Bundesregierung werden folgende Veranstaltungen abgesagt:

  • Bis auf weiteres sind ALLE Veranstaltungen in den Leibnitzer Veranstaltungsstätten abgesagt. Dies betrifft:

    - Kulturzentrum (Hugo-Wolf-Saal, Carl-Rotky-Saal)
    - Altes Kino
    - Marenzikeller

  • Bis April wird es in der Franz-Koringer-Musikschule keine Vorspielstunden geben!

 

Abgesagte Veranstaltungen

(Vollständigkeit der Liste ohne Gewähr - Liste wird laufend aktualisiert)

  • Infoveranstaltung "Fernwärme" - 11.3. - Kulturzenturm
  • Podiumsdiskussion zur Wahl - 12.3. - Galerie Marenzi
  • Raphael Wressnig - 12.3. - Marenzikeller
  • Jubiläumskonzert der Stadtkapelle Leibnitz - 14.3. - Kulturzentrum (auf unbestimmte Zeit verschoben)
  • Vortrag Fuchs - 19.3. - Kulturzentrum
  • Hotmale - 20.3. - Kulturzentrum (auf unbestimmte Zeit verschoben)
  • Kabarett Cuvée - 25.3. - Marenzikeller
  • Vortrag Bruno Baumann - 26.3. - Kulturzentrum
  • Kindertheaterfestival - 30. und 31.3. - Kulturzentrum
  • Kabarett Blonder Engel - 2.4. - Marenzikeller

Im Verdachtsfall

Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte 1450.

Behördenzuständigkeit

Die Anordnung von sämtlichen Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz, wie z.B. Absonderungen von am Coronavirus (COVID-19) erkrankten Personen, liegt ausschließlich bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Weitere Informationen

 

Bauernmarkt & SüdsteierMARKT

Dienstag, 17.3.2020 // 15:30 Uhr

Der Bauernmarkt sowie der SüdsteierMARKT können wie gewohnt abgehalten werden. Einzig der Ausschank von Getränken und die Verabbreichung von Speisen ist untersagt!

Bitte beachten Sie beim Einkaufen auf den Märkten die herausgegebenen Verhaltensregeln bezüglich Abstand, Gruppenbildung etc.

(kw)