Erhebung Dach- und Oberflächenwässer

Ab Mai 2017 werden in Leibnitz, bei jenen Liegenschaften wo noch keine Daten bei der Stadtgemeinde Leibnitz aufliegen, die Dach- und Oberflächenwässer überprüft.

Auszug Kanalabgabenordnung der Stadt Leibnitz § 4b:

„Die Ermittlung der Flächen erfolgt nach tatsächlichem Ausmaß. Für Dachflächen ist die Horizontalfläche heranzuziehen. Die angeschlossenen Flächen sind von dem Abgabepflichtigen mittels Erhebungsformblatt der Abgabebehörde mitzuteilen (zuzüglich 10 % Umsatzsteuer) bzw. werden von der Stadtgemeinde Leibnitz erhoben.“

Informationen zu diesem Thema:

Baurecht/Umwelt
Tina Muchitsch
03452/82423-126
[email protected]

Terminvereinbarung unter 0664/5046675