Ferienaktion 2023

Die Stadtgemeinde Leibnitz gewährt eine Förderung für die Teilnahme an einer Ferienaktion im Sommer für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Leibnitz (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), und dies einkommens- sowie ortsunabhängig. Die Förderung wird in bar, im Zeitraum der Sommerferien, ausbezahlt.

Umfang der Förderung

  • € 20,– bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 3 – 4 Tagen, wenn die Kurskosten mindestens € 70,– betragen
  • € 20,– bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens
    € 70,–  betragen aber weniger als € 90,–
  • € 40,– bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens
    € 90,– betragen

Wo und wie bekommt man die Förderung?

Die Förderung muss persönlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) beantragt werden. WICHTIG: Mitzubringen sind dafür (im Original):

  • Teilnahmebestätigung: Dabei ist darauf zu achten, dass der Veranstalter folgende Eckpunkte angeführt hat: Name des Kindes, Anführung der Ferienaktion, zeitliche Dauer (von-bis)
  • Einzahlungsbestätigung

An wen kann ich mich bei Fragen zur Förderung wenden? Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz, Tanja Rosmann, Tel. 03452/ 82423-137, Rathaus, Tür 04 im EG