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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren von Volksbegehren

Von Montag, 17. April 2023 bis einschließlich Montag, 24. April 2023, können Eintragungen für folgende Volksbegehren vorgenommen werden:

 

- ECHTE Demokratie - Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG

 

Die Eintragungen können an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten im Rathaus vorgenommen werden:

Montag, 17. April 2023von 08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 18. April 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag, 21. April 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 22. April 2023geschlossen
Sonntag, 23. April 2023geschlossen
Montag, 24. April 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr


Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20:00 Uhr, durchführen.

 

Von Montag, 19. Juni 2023 bis einschließlich Montag, 26. Juni 2023, können Eintragungen für folgende Volksbegehren vorgenommen werden:

 

- NEUTRALITÄT Österreichs JA
- anti-gendern-Volksbegehren
- Untersuchungsausschüsse live übertragen<
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Verbot für Kinder-Instagram
- Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher

 

 

Die Eintragungen können an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten im Rathaus vorgenommen werden:

Montag, 19. Juni 2023von 08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 20. Juni 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 21. Juni 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 22. Juni 2023von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag, 23. Juni 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 24. Juni 2023geschlossen
Sonntag, 25. Juni 2023geschlossen
Montag, 26. Juni 2023von 08:00 bis 16:00 Uhr


Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. Juni 2023), 20:00 Uhr, durchführen.

Die derzeit beim BMI registrierten Volksbegehren, für welche Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, finden Sie HIER!