Kundmachung

über den Endbeschluss der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes VF. 1.03 und des Flächenwidmungsplanes, Vf. 1.19 "Weinbachstraße"

Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde kann in den Amtsstunden in die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes Einsicht genommen werden.