M: [email protected]T: +43 3452 824 23 0
über den Endbeschluss 2. Auflage der Änderung des Räumlichen Leitbildes als integrierter Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, VF: 1.01
Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde kann in den Amtsstunden in die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Einsicht genommen werden.