Obsorge

Gemeinsame Obsorge

Sie können eine gemeinsame Obsorgeerklärung an jedem Standesamt in Österreich vornehmen lassen, wenn

  • die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind,
  • keine gerichtliche Entscheidung vorliegt

Informationsblätter zum Thema Obsorge liegen beim Standesamt Leibnitz auf.

 

Kosten:

Gemeinsame Obsorgeerklärung               € 17,50

Bei Neugeburten innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Leibnitz
Büro: Sparkassenplatz 4a, 1. Stock rechts
Hauptplatz 24 | 8430 Leibnitz
M. [email protected]

Sonja Weber
T. +43 3452 82423-117
M. [email protected] 

Claudia Klapsch
T. +43 3452 82423-132
M. [email protected]

Silvia Traun
T. +43 3452 82423-125
M. [email protected]