Obsorge
Gemeinsame Obsorge
Sie können eine gemeinsame Obsorgeerklärung an jedem Standesamt in Österreich vornehmen lassen, wenn
- die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind,
- keine gerichtliche Entscheidung vorliegt
Informationsblätter zum Thema Obsorge liegen beim Standesamt Leibnitz auf.
Kosten:
Gemeinsame Obsorgeerklärung € 17,50
Bei Neugeburten innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos.
Weitere Informationen zu diesem Thema
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Leibnitz
Büro: Sparkassenplatz 4a, 1. Stock rechts
Hauptplatz 24 | 8430 Leibnitz
M. [email protected]
Sonja Weber
T. +43 3452 82423-117
M. [email protected]
Claudia Klapsch
T. +43 3452 82423-132
M. [email protected]
Silvia Traun
T. +43 3452 82423-125
M. [email protected]