Geburt

Sofern sich der Geburtsort in Österreich befindet, kann eine Geburtsurkunde bzw. eine internationale Geburtsurkunde (in mehreren Sprachen) bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden.

Kosten:

  • Geburtsurkunde € 9,30
  • internationale Geburtsurkunde € 9,30

 

Neugeburt:

Die Ersterfassung des Neugeborenen hat ausschließlich am Geburtsort zu erfolgen. Dies wird zumeist direkt im Krankenhaus (Standesbeamter/in kommt ins Krankenhaus) bzw. am Standesamt des Geburtsortes durchgeführt.

Hierauf kann die Ausstellung von Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung, Obsorgeerklärung, Staatsbürgschaftsnachweis und Meldezettel an jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.

Die erstmalige Ausstellung von Urkunden anlässlich der Geburt ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Leibnitz
Büro: Sparkassenplatz 4a, 1. Stock rechts
Hauptplatz 24 | 8430 Leibnitz
M. [email protected]

Sonja Weber
T. +43 3452 82423-117
M. [email protected]

Claudia Klapsch
T. +43 3452 82423-132
M. [email protected]

Silvia Traun
T. +43 3452 82423-125
M. [email protected]