Hundeabgabe

Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig, unabhängig von der Größe des Hundes.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung eines Hundes erforderlich:

  • Nummer des Microchips
  • Registriernummer des Stammdatensatzes
  • Hundekundenachweis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis von Hundekursen 1)

Die Anmeldung des Hundes erfolgt im Rathaus der Stadt Leibnitz, Finanzverwaltung.

1) Für eine Abgabenreduktion ist der Nachweis von Hundekursen notwendig.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Barbara Silberschneider
+43 3452 82423-148
M. [email protected]