
Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen
WICHTIG: Vor Errichtung einer Solar- und Photovoltaikanlage ist das Formular „meldepflichtiges Bauvorhaben“ (siehe Download) auszufüllen und samt Skizze bei der Baurechtsabteilung einzureichen.
Der Fördertopf ist für das heurige Jahr ausgeschöpft und werden keine weiteren Anträge ausbezahlt. Sie haben die Möglichkeit im Folgejahr neu anzusuchen.
Wir bitten um Verständnis.
Weitere Informationen zu diesem Thema
Baurechtsabteilung der Stadt Leibnitz
Grazer Straße 118 | 8430 Leibnitz
Tina Muchitsch
T. +43 3452 82423-126
M. [email protected]
Mitteilung "meldepflichtiges Bauvorhaben" (PDF, 90 KB)