Neue Regeln ab 7. Dezember

Die Bundesregierung hat heute in einer Pressekonferenz die ab Montag 7. Dezember geltenden Regeln verkündet. Hier ein kurzer Überblick.

Geltungsdauer

Die neuen Regeln gelten ab 7. Dezember und bleiben vorerst bis 6. Jänner aufrecht.

Ausgangsbeschänkungen

Wie vor dem harten Lockdown gelten wieder Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 06:00 Uhr.

Abstandsregeln, Maskenpflicht

Weiter aufrecht bleibt die Einmeterabstandsregel im öffentlichen Raum zu nicht haushaltszugehörigen Personen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind weiterhin ausgenommen.

Handel, Gastronomie und Dienstleistungen

Der Handel darf wieder öffnen. Es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunden. Auch alle Dienstleistungen, auch die „körpernahen“ wie Friseure, sind wieder geöffnet. Auch hier ist der Mund-Nasen-Schutz Pflicht.

Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Verboten wird hingegen der Verkauf offener alkoholischer Getränke per Abholung – das betrifft im Wesentlichen Punschstände. Auch Weihnachtsmärkte wird es heuer keine geben.

Schulen und Kindergärten

Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb wieder auf, allerdings gilt ab dem Alter von zehn Jahren eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Oberstufen und Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben. Einzige Ausnahme: Maturaklassen dürfen an die Schulen zurückkehren.

Veranstaltungen und Tourismus

Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt, Ausnahmen gibt es u. a. für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen. Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende.

Sport und Freizeit

Sämtliche Indoor-Sportanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler bleiben gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Damit bleiben auch Fitnessstudios und Hallenbäder zu. Outdoor-Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen. Dazu zählen auch die Skigebiete. Der Profisportbereich bleibt weiterhin aufrecht.

Museen und Bibliotheken sind wieder geöffnet – unter denselben Bedindungen wie im Handel, also mit Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wie mit Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Besucher.

Quelle: www.orf.at