COVID-19-Schutzmaßnahmen für den Parteienverkehr in der Stadtgemeinde Leibnitz

Derzeit ist KEIN PARTEIENVERKEHR ohne telefonische Voranmeldung im Rathaus der Stadtgemeinde Leibnitz möglich.

AUSNAHME: Das Bürgerservice und das Meldeamt im Erdgeschoß des Rathauses sind für die Abholung von Wahlkarten zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag7.30 bis 12.00 Uhr13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag7.30 bis 12.00 Uhr14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch7.30 bis 12.00 Uhr14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag7.30 bis 12.00 Uhr14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag7.30 bis 12.00 Uhr14.00 bis 16.00 Uhr

Um die persönlichen Kontakte so gut es geht zu minimieren, bitten wir Sie, Ihre Angelegenheiten so gut es geht telefonisch zu erledigen. Sollte es trotzdem notwendig sein persönlich vorzusprechen, ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3452 82423-0.

Kindergärten und Pflichtschulen der Stadtgemeinde Leibnitz bleiben bis auf Widerruf geöffnet. Des Weiteren auch die Spielplätze.

Nähere Informationen zu den behördlich verordneten Maßnahmen erhalten Sie auf der Webseite des Sozialministerums unter

https://www.sozialministerium.at/

ACHTUNG! Es können sich Änderungen ergeben, wenn eine Änderung der Verordnung der Regierung dazu vorliegt.