Informationen zur Gemeinderatswahl 2020

Mit Sonntag, dem 28. Juni 2020, wurde der Ersatztermin für die verschobene Gemeinderatswahl 2020 festgelegt. Hier finden Sie alle Informationen die Sie benötigen, um von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können.

Wir möchten seitens der Stadtgemeinde Leibnitz unsere BürgerInnen bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Bis spätestens 23.6. erhält jede zum Stichtag 6.1.2020 wahlberechtigte Person nochmals eine Wahlinformation, dass sie am 28.06.2020 von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen kann (sofern sie nicht bereits am vorgezogenen Wahltag oder mittels Briefwahl gewählt hat). Achten Sie daher bei all der Papierflut, die an einen Haushalt verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Beispielabbildung auf der rechten Seite). Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).

Maßnahmen aufgrund COVID-19

Die Stadtgemeinde Leibnitz ergreift alle möglichen und notwendigen Maßnahmen, um die BürgerInnen sowie alle mit der Durchführung der Wahl betrauten Personen bestmöglich zu schützen. Folgende Maßnahmen sind für Sie bei einer persönlichen Stimmabgabe am Wahltag zu beachten:

Bitte beachten Sie die, bei den Wahllokalen ausgehängten, Leitsysteme und Verhaltensregeln (Abstand, Mund-Nasen-Schutzmaske, etc.)
Da es im Wahllokal "Altes Gemeindeamt Seggauberg" nicht möglich ist die Abstandsregeln einzuhalten, ist es notwendig, das Wahllokal des Wahlsprengels IX in das neue Feuerwehrhaus Seggauberg zu verlegen.
Bitte bringen Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe mit.

Wahlkarten

Die für den geplanten Wahlgang im März ausgestellten Wahlkarten behalten ihre Gültigkeit. Abhanden gekommene oder vernichtete Wahlkarten werden nicht ersetzt! Sollten Sie noch keine Wahlkarte beantragt haben, dann haben Sie dazu drei Möglichkeiten:

Persönlich (aber nicht telefonisch!) im Meldeamt der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) zu den Amtszeiten, bis spätestens
26.6.2020, 12:00 Uhr. Die Vorlage eines Lichtbildausweises ist erforderlich.

Schriftlich mit der, der "Amtlichen Wahlinformation" beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert, oder per E-Mail an [email protected], per Fax an +43 3452 / 84811. Bei jedem Antrag ist die Angabe der Passnummer oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (zB. Führerschein, Personalausweis) oder einer anderen Urkunde, sowie eine Begründung des Antrages erforderlich. Letztmöglicher Termin ist der 24.6.2020.

Elektronisch rund um die Uhr im Internet unter www.wahlkartenantrag.at. Dazu benötigen Sie entweder den personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“, eine Bürgerkarte/Handysignatur, Ihre Reisepassnummer oder einen gescannten Lichtbildausweis.

Vorgezogene Stimmabgabe

Die Stimmen, die bei der vorgezogenen Stimmabgabe am Freitag, den 13. März abgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden natürlich in das Wahlergebnis miteinbezogen! Es gibt keinen weiteren Termin für eine vorgezogene Stimmabgabe!

Wahlvorgang

Am Wahltag bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis*) (zB Führerschein, Reisepass, Personalausweis) UND den personalisierten Abschnitt der Wahlinformation in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

*) Einen Lichtbildausweis benötigen Sie auch dann, wenn Sie "amtsbekannt" sind.