Wichtige Informationen zur Europawahl 2019

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Stadtgemeinde Leibnitz.

Neue Wahllokale & Wahlsprengel

Im Stadtgebiet von Leibnitz wurden 

  • die Standorte der Wahllokale und 
  • die dazugehörigen Straßenzüge 

überarbeitet. 

Die Wahllokale „Grottenhof“ und „Feuerwehr Kaindorf“ wird es künftig nicht mehr geben.

Die Wähler der bisherigen Wahllokale Grottenhof und Feuerwehr Kaindorf werden entweder im neuen Wahllokal „HTBLA Kaindorf“ oder im Wahllokal der „Volksschule Kaindorf“ ihre Stimme abgeben können. 

Ein neues Wahllokal ist im „Ressourcenpark - Leibnitz“ – Industriestraße - entstanden. 

Für die Europawahl wird das Wahllokal „Gemeinde Seggauberg“ zum Hotel-Restaurant „Hasenwirt“ verlegt. 

Unter diesem Link können Sie sich informieren, welcher Straßenzug zu welchem Wahllokal gehört und wo Sie am 26. Mai 2019 Ihre Stimme abgeben können.

Amtliche Wahlinformation & Wahlkarten

Weitere Informationen zum Standort Ihres Wahllokales, die Vorgangsweise bei Beantragung einer Wahlkarte etc. erhalten Sie auch aus der „Amtliche Wahlinformation“, die Ihnen zwischen dem 7.5.2019 und 10.5.2019 zugesendet wird.

Bitte bringen Sie diese „Amtliche Wahlinformation“ gemeinsam mit einem Lichtbildausweis am Wahltag zur Stimmabgabe in das Wahllokal mit.

Am Wahltag haben Sie in der Zeit von 7:00 – 13:00 Uhr die Möglichkeit Ihre Stimme abzugeben.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahltag Ihr Wahllokal aufzusuchen, (z.B. durch Ortsabwesenheit, Bettlägerigkeit) gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.

Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte, die Sie im Internet unter www.wahlkartenantrag.at oder im Stadtamt Leibnitz im Meldeamt (Frau Holler) beantragen können.

Eine schriftliche Antragstellung der Wahlkarte ist bis Mittwoch, 22. Mai 2019 möglich, die mündliche Beantragung (persönlich mit Lichtbildausweis) bis Freitag, 24. Mai 2019, 12:00 Uhr. Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich! Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden.

 

Der Gemeindewahlleiter

OAR Wolfgang Michelitsch e.h.