Bundespräsidentenwahl 2016

Wichtige Informationen zur Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016.

Wahltag:

Sonntag, 2. Oktober 2016

Stichtag:

Dienstag, 23. Februar 2016

Wahlberechtigt:

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (23.2.2016) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages des ersten Wahlganges (24.4.2016) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wahllokal:

Ihr Wahlrecht können Sie in dem Wahllokal ausüben, in dem Sie bereits beim ersten und zweiten Wahldurchgang für die Bundespräsidentenwahl wahlberechtigt waren.

Briefwahl:

Sollten Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können (z.B. Ortsabwesenheit, Bettlägerigkeit), so gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.

Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte, die Sie im Stadtamt Leibnitz im Meldeamt (Frau Holler) beantragen können.

Eine schriftliche Antragstellung der Wahlkarte ist bis Mi, 28. September 2016 mit eigenhändiger Unterschrift möglich, die mündliche Beantragung (persönlich) bis spätestens Fr, 30. September 2016, 12:00 Uhr.

Eine Wahlkarte ist auch dann erforderlich, wenn Ihnen der Besuch des zuständigen Wahllokales aufgrund mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, (sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen) unmöglich ist und Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen möchten.

Eine TELEFONISCHE ANTRAGSTELLUNG ist NICHT MÖGLICH.

Genauere Informationen zur Wahlzeit, Wahllokal, Beantragung einer Wahlkarte etc. erhalten Sie aus der „Amtliche Wahlinformation“, die Ihnen zeitgerecht zugesendet wird.

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte wird nach Herstellung der entsprechenden Drucksorten – ca. 3 Wochen vor dem Wahltag (voraussichtlich ab 5.9.2016) - erhältlich sein.