Umfang der Förderung
- € 20,-- bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 3 - 4 Tagen, wenn die Kurskosten mindestens € 70,-- betragen
- € 20,-- bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens € 70,-- betragen aber weniger als € 90,--
- € 40,-- bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens € 90,-- betragen
Wo und wie bekommt man die Förderung?
Die Förderung muss persönlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) beantragt werden. WICHTIG: Mitzubringen sind dafür (im Original):
- Teilnahmebestätigung: Dabei ist darauf zu achten, dass der Veranstalter folgende Eckpunkte angeführt hat: Name des Kindes, Anführung der Ferienaktion, zeitliche Dauer (von-bis)
- Einzahlungsbestätigung
An wen kann ich mich bei Fragen zur Förderung wenden? Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz, Tanja Rosmann, Tel. 03452/ 82423-137, Rathaus, Tür 04 im EG