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Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden;
  • spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben;
  • als AuslandsösterreicherInnen bis zum Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 25. April 2024 auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (diese Personen müssen ebenfalls spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben) oder
  • als UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich am Stichtag (26. März 2024), von der Hauptwohnsitzgemeinde – auf entsprechendem Antrag – in die Europa-Wählerevidenz eingetragen worden sind, und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer straf- oder zivilgerichtlichen Entscheidung ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

 

Briefwahl / Wahlkartenantrag

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:

 

Persönlich (aber nicht telefonisch!) im Meldeamt der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) zu den Amtszeiten bis spätestens 7. Juni 2024, 12:00 Uhr. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist erforderlich. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

 

Schriftlich mit der, der "Amtlichen Wahlinformation" beiliegenden personalisierten Anforderungskarte oder auch per E-Mail an [email protected], per Fax an +43 3452 / 84811. Bei jedem Antrag ist die Angabe der Passnummer oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (zB. Führerschein, Personalausweis) oder einer anderen Urkunde, sowie eine Begründung des Antrags erforderlich. Letztmöglicher Termin ist der 5. Juni 2024.

 

Elektronisch rund um die Uhr im Internet unter www.meinewahlkarte.at, mittels der qualifizierten elektronischen Signatur „ID-Austria“, dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte, einem gescannten amtlichen Lichtbildausweis oder Angabe Ihrer Reisepassnummer. 

 

Wahlvorgang

Am Wahltag bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis*) (zB Führerschein, Reisepass, Personalausweis) UND den personalisierten Abschnitt der Wahlinformation in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

*) Einen Lichtbildausweis benötigen Sie auch dann, wenn Sie "amtsbekannt" sind.

 

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMI unter https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahl_2024/start.aspx.